Hi,
Leute bleibt mal cool. Er begeht doch nur eine Straftat, wenn er sich nachher nicht selbst anzeigt, bzw. nicht nachdeklariert. Oder wenn er auf Nachfrage falsche Angaben macht. Oder sehe ich das falsch*
Deklariert wird schließlich vom Absender !!!!! Was kann der Empfänger dafür, dass dieser falsche Angaben macht. Der Empfänger muß doch nur, wenn er ein toller Staatsbürger sein will, die falschen Angaben berichtigen, sobald er davon Kenntnis erhält.
Viele Grüße
Udo

Kommentar